Straßenverkehrsbehörde
Zu den Leistungen gehören:
- Erteilung und Überwachung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen nach StVO, z.B. zur Sperrung von Straßen wg. Bauarbeiten, Containerstellung, Gerüststellung u.ä.
- Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach StVO, soweit dies im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt
- Anordnung von Behindertenparkplätzen nach StVO
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach StVO, z.B. Parkerleichterungen für Behinderte und Handwerker
- Überwachung von Wuchsüberhang über öffentliche Verkehrsflächen
- Genehmigung übermäßiger Straßenbenutzung nach StVO, z.B. Straßenfeste, Umzüge
Kontakt:
Ansprechpartner |
06150 - 97 67 - Durchwahl |
Straßenverkehrsbehörde
Fax -73 |
Herr Bidner |
-38 |
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Frau Mumic |
-37 |
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Antrag auf Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund u. verkehrsregelnder Maßnahmen gem. StVO
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
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