Leistungen:
Hinweis:
Benötigte Unterlagen für die An- oder Ummeldung
Bei Zuzug ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung zwingend erforderlich. Diese wird vom Vermieter oder Hauptmieter der Wohnung, bei Einzug in Eigentum vom Eigentümer ausgestellt.
Hinweis:
Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf den Internetseiten www.epass.de und www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort jeweils veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
Passwesen
Benötigte Unterlagen für den Personalausweis
ein aktuelles biometrisches Passbild ( nicht älter als 6 Monate )
„Alter“ Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass.
die Geburts- oder Heiratsurkunde
bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde/Stammbuch mit Bescheinigung über die neue Namensführung
bei sonstiger Namensänderung, z.B. Ehescheidung oder Eintragung eines Doktortitels: entsprechende Urkunde
Benötigte Unterlagen für den Reisepass
ein aktuelles biometrisches Passbild ( nicht älter als 6 Monate )
alter Reisepass – wurde bisher kein Reisepass ausgestellt: Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass
die Geburts- oder Heiratsurkunde
bei Namensänderung usw. sind die entsprechenden Urkunden und Nachweise vorzulegen
Kontakt:
Ansprechpartner | ||
Einwohnermeldeamt Fax -76 |
||
Frau Leiß | -19 | |
Frau Flath | -22 | |
Frau Cardaci | -21 | |
Frau Arheilger | -17 |
Für eMails an die Abteilung oder Mitarbeiter klicken Sie auf bitte das Briefsymbol.