Haushaltssatzung
der Gemeinde Erzhausen für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618) hat die Gemeindevertretung am 19. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 10+21) auf 12.426.368 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 19+22) auf 12.349.435 EUR
mit einem Saldo von 76.933 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 27) auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 28) auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Überschuss von 76.933 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 19) auf 559.787 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 23) auf 3.001.774 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 28) auf 3.388.000 EUR
mit einem Saldo von 386.226 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 30) auf 273.596 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 31) auf 62.554 EUR
mit einem Saldo von 211.042 EUR
mit einem Zahlungsüberschuss des Haushaltsjahres von 384.603 EUR
festgesetzt (Pos. 32 B).
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 273.596 EUR festgesetzt.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kredite aus dem Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm; diese gelten gemäß § 11 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsprogrammgesetztes in Verbindung mit § 103 Abs. HGO als genehmigt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Erzhausen, den 20. Dezember 2016 Der Gemeindevorstand
gez. Seibold
(Bürgermeister
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27. Dezember 2016 bis einschließlich 04. Januar 2017 im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstags bis Freitags von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 22.Dezember 2016 Der Gemeindevorstand
gez. Seibold
(Bürgermeister)