Der Wahlleiter der Gemeinde Erzhausen
Betr.: Kommunalwahl am 06. März 2016
hier: Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerber/innen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Erzhausen (§ 34 KWG,§ 58 KWO)
Herr Karl-Heinz Deusser,Wahlvorschlag der CDU,
hat auf sein bei der Kommunalwahl / Wahl zur Gemeindevertretung am 06.03.2016 erhalte-nes Mandat verzichtet.
Als Ersatzperson wird hiermit
Herr Jürgen Haass, Wahlvorschlag der CDU,
festgestellt.
Herr Roland Luley, Wahlvorschlag der SPD,
hat auf sein bei der Kommunalwahl / Wahl zur Gemeindevertretung am 06.03.2015 erhalte-nes Mandat verzichtet.
Als Ersatzperson wird hiermit
Herr Dietrich Schmid, Wahlvorschlag der SPD,
festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Erzhausen gemäß den Bestimmungen des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 28. März 2015 (GVBl. I S. 158) binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter in Erzhausen, Gemeindeverwaltung (Rathaus), Rodenseestraße 3, Einspruch erheben.
Erzhausen, den 20. April 2016
gez. Seibold
-Gemeindewahlleiter-